Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform AIXpose.art
Stand: 14. August 2026
1 Anbieter und Kontakt
Anbieter der Plattform AIXpose.art ist
AIXpose OÜ
Ahtri tn 12
15551 Tallinn
Estland
Handelsregisternummer: 17473004
USt-IdNr. EE102978140
E-Mail: legal@aixpose.art
Bürostandorte
Berlin
Heidestraße 34
10557 Berlin
Deutschland
E-Mail: de@aixpose.art
Poznań
ul. Święty Marcin 5
61-804 Poznań
Polen
E-Mail: pl@aixpose.art
2 Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform AIXpose.art sowie aller zugehörigen Funktionen, Schnittstellen, Webseitenbereiche und Supportleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher können die Plattform nicht nutzen.
Unternehmer in diesem Sinne sind auch Einzelunternehmer, freiberuflich tätige Personen und Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
Der Kunde bestätigt im Rahmen der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür einen Nachweis zu verlangen und den Zugang zu verweigern oder zu sperren, wenn die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen wird.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in Textform akzeptiert.
3 Begriffe
Kunde ist das Unternehmen, das ein Konto anlegt oder ein Abonnement abschließt.
Nutzer sind die vom Kunden autorisierten Personen, die die Plattform verwenden.
Plan ist das vom Kunden ausgewählte Angebot, inklusive Preis, Abrechnungsintervall, enthaltenem Credits-Kontingent und Funktionsumfang.
Credits sind die Abrechnungseinheit innerhalb der Plattform. Bestimmte Funktionen verbrauchen Credits.
Abo-Credits sind Credits, die dem Kunden im Rahmen eines Abonnements je Abrechnungszeitraum zugeteilt werden.
PAYG-Credits sind Credits, die der Kunde außerhalb eines Abonnements einzeln oder als Paket erwirbt (Pay as You Go).
Input sind Inhalte, die der Kunde hochlädt oder eingibt, zum Beispiel Immobilienfotos, Grundrisse, Texte und Objektinformationen.
Output sind die Ergebnisse, die durch die Plattform erzeugt werden, zum Beispiel Visualisierungen, Bildvarianten oder Videos.
4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Plan über den Bestellprozess auswählt und die Zahlung erfolgreich eingerichtet wird oder wenn der Anbieter den Zugang freischaltet.
Der Anbieter kann den Abschluss ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, zum Beispiel Missbrauchsverdacht oder rechtliche Risiken.
5 Leistungen und Funktionsweise
Der Anbieter stellt eine webbasierte Plattform zur Verfügung, die KI-gestützte Visualisierungen für Immobilienanwendungen ermöglicht.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Plan und den im Checkout oder im Kundenbereich dargestellten Leistungsmerkmalen.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform im Rahmen des Plans, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Vermarktungsleistung oder eine bestimmte Conversion.
Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern, sofern die Kernfunktion im gebuchten Plan nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
6 Credits-Logik
6.1 Abo-Credits
Innerhalb eines Abonnements erhält der Kunde ein Credits-Kontingent je Abrechnungszeitraum.
Abo-Credits sind bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums nutzbar. Nicht verbrauchte Abo-Credits verfallen mit Ablauf des Abrechnungszeitraums ohne Erstattung, sofern im Plan keine abweichende Mitnahme oder Übertragbarkeit ausdrücklich beschrieben ist.
6.2 PAYG-Credits
Außerhalb eines Abonnements erworbene Credits (Pay as You Go) sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs 60 Kalendertage lang nutzbar.
Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht verbrauchte PAYG-Credits ohne Erstattung.
Der Anbieter weist auf den bevorstehenden Verfall in angemessener Frist in Textform oder innerhalb der Plattform hin.
6.3 Verbrauchsreihenfolge
Stehen dem Kunden gleichzeitig Abo-Credits und PAYG-Credits zur Verfügung, werden jeweils zuerst diejenigen Credits verbraucht, die als erste verfallen.
6.4 Allgemeine Regelungen
Der Verbrauch von Credits richtet sich nach der jeweils in der Plattform angezeigten Credits-Logik.
Credits sind kein Zahlungsmittel, nicht auf Dritte übertragbar und nicht in Geld auszahlbar.
Zusätzliche Credits oder Upgrades können über den Checkout oder auf Anfrage erworben werden, soweit angeboten.
7 Registrierung, Konto, Nutzerverwaltung
Der Kunde richtet ein Konto ein und gibt dabei aktuelle, vollständige Unternehmensdaten an. Dabei bestätigt er seine Unternehmereigenschaft nach Abschnitt 2.
Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung seiner Nutzer, Rollen und Zugriffsrechte.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde sorgt für sichere Passwörter und angemessene interne Zugriffsbeschränkung.
Der Anbieter kann aus Sicherheitsgründen bestimmte Schutzmaßnahmen verlangen, zum Beispiel Mehrfaktor-Authentifizierung, sofern verfügbar.
8 Regeln für Input, insbesondere keine Personen und keine öffentlichen Personen
Die Plattform ist für die Verarbeitung von objektbezogenem Immobilienmaterial vorgesehen, typischerweise ohne erkennbaren Personenbezug.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten, die personenbezogene Daten in Bildern enthalten, insbesondere keine erkennbaren Personen, keine Kinder, keine Gesichter, keine Ausweisdaten, keine Kennzeichen mit Personenbezug und keine Personen des öffentlichen Lebens.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Kunde nachweisbar über sämtliche erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen verfügt. Der Kunde dokumentiert diese Nachweise eigenverantwortlich.
Der Anbieter ist berechtigt, Inputs abzulehnen, zu sperren oder zu löschen, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen oder rechtliche Risiken verursachen. Der Anbieter wird dabei, soweit praktikabel, transparent und kooperativ kommunizieren.
Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Nutzer, Dienstleister und Agenturen diese Regeln einhalten.
Diese Regeln sind zentral, weil die Plattform auf Immobilienvisualisierung ausgerichtet ist und nicht auf die Verarbeitung von Personendarstellungen.
9 Rechte an Input und Output
9.1 Rechte am Input
Der Kunde behält alle Rechte am Input.
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags eine nicht ausschließliche, auf die Vertragserfüllung beschränkte Lizenz ein, den Input zu speichern, zu verarbeiten und zur Erzeugung von Output zu nutzen.
9.2 Nutzungsrechte am Output für den Kunden
Der Kunde erhält an Outputs, die im Rahmen eines aktiven Plans erstellt werden, umfassende Nutzungsrechte zur Nutzung in der Immobilienvermarktung.
Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere
- a) Vervielfältigung und Verbreitung
- b) öffentliche Zugänglichmachung, auch auf Portalen und Social Media
- c) Nutzung in Exposés, Präsentationen, Anzeigen, Print, Projektdokumentationen und Webseiten
- d) Bearbeitung, Anpassung, Zuschnitt, Formatwandlung und Kombination mit anderen Inhalten
Die Nutzungsrechte gelten weltweit und zeitlich unbeschränkt.
Der Kunde darf Outputs an Dritte weitergeben oder unterlizenzieren, soweit dies für die Vermarktung erforderlich ist, zum Beispiel an Eigentümer, Projektgesellschaften, Portalbetreiber, Druckereien und Marketingdienstleister.
9.3 Bedingung der Rechte bei Nichtzahlung
Die Rechte an Outputs sollen dem Kunden verlässlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gilt: Wenn der Kunde fällige Entgelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum nicht bezahlt, kann der Anbieter die Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen pausieren und bei fortdauernder Nichtzahlung den Vertrag beenden.
Die fortdauernde Nutzung von Outputs, die rechtmäßig unter einem bezahlten Zeitraum erstellt wurden, bleibt dem Kunden erlaubt. Outputs, die in Zeiträumen mit nicht beglichener Vergütung erstellt wurden, dürfen bis zur Begleichung nicht kommerziell genutzt werden.
9.4 Referenznutzung durch den Anbieter
Der Anbieter nutzt kundenspezifische Outputs öffentlich nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
10 Verbotene Nutzung
Untersagt sind insbesondere
- Upload oder Verarbeitung rechtswidriger Inhalte
- Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder Datenschutzrechten Dritter
- Nutzung zur Erstellung irreführender Darstellungen, die wesentliche Eigenschaften einer Immobilie bewusst falsch darstellen
- automatisiertes Auslesen, Scraping, Reverse Engineering oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
- Nutzung, die die Stabilität oder Sicherheit der Plattform gefährdet, inklusive Missbrauch von Schnittstellen oder unzulässiger Last
11 Qualitätshinweise und Kennzeichnung von KI-Outputs
11.1 Qualität der Outputs
Outputs werden automatisiert erzeugt. Trotz Qualitätsoptimierung können Artefakte, ungewollte Details oder Abweichungen auftreten.
Der Kunde prüft Outputs vor Veröffentlichung, insbesondere auf inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit, Portalanforderungen und erforderliche Hinweise.
Der Anbieter schuldet keine fehlerfreie Detailtreue jedes einzelnen Outputs, sofern nicht ausdrücklich eine manuelle Sonderleistung vereinbart wird.
11.2 Kennzeichnung KI-generierter und KI-bearbeiteter Inhalte
Sämtliche über die Plattform erzeugten Outputs können KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte enthalten. Insbesondere bei Visualisierungen können dargestellte bauliche, gestalterische, ausstattungsbezogene oder sonstige Eigenschaften vom tatsächlichen Zustand einer Immobilie abweichen.
Maschinenlesbare Kennzeichnung durch den Anbieter. Soweit der Anbieter nach den anwendbaren Vorschriften, insbesondere Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), verpflichtet ist, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte maschinenlesbar zu kennzeichnen, trifft der Anbieter die hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, der Besonderheiten des jeweiligen Inhaltstyps und des allgemein anerkannten Stands der Technik.
Eine bestimmte technische Form der Kennzeichnung oder die Erkennung durch ein bestimmtes Prüfwerkzeug wird nicht zugesichert. Eine maschinenlesbare Kennzeichnung ist nicht bei allen Inhaltstypen und Verarbeitungsschritten technisch durchgängig umsetzbar, insbesondere nicht bei Ausgabeformaten, die nachgelagerte Renderingschritte durchlaufen. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für KI-Systeme mit lediglich unterstützender Standardbearbeitungsfunktion oder für Bearbeitungen, welche die Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern, bleiben unberührt.
Keine Manipulation vorhandener Kennzeichnungen. Der Kunde darf vom Anbieter oder von eingesetzten technischen Dienstleistern angebrachte maschinenlesbare Kennzeichnungen, Wasserzeichen oder Metadaten nicht entfernen, verändern, unkenntlich machen oder ihre Auslesbarkeit umgehen, soweit eine solche Kennzeichnung der Erfüllung gesetzlicher Transparenzpflichten dient.
Der Kunde stellt in zumutbarem Umfang sicher, dass solche Kennzeichnungen auch bei einer eigenen Nachbearbeitung, Formatwandlung oder Weitergabe an Dritte erhalten bleiben.
Gesetzliche Kennzeichnungspflichten des Kunden. Soweit der Kunde nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, bei der Veröffentlichung oder Bereitstellung eines Outputs dessen künstliche Erzeugung oder Manipulation offenzulegen, ist er für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Outputs, die als Deepfakes im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 einzustufen sind.
Unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht ist der Kunde dafür verantwortlich, bei der Vermarktung einer Immobilie keine irreführenden Angaben über deren tatsächlichen Zustand zu machen. Bei Visualisierungen, die wesentliche Abweichungen vom tatsächlichen Zustand einer Immobilie zeigen, hat der Kunde erforderliche Hinweise auf den Visualisierungscharakter klar und angemessen anzubringen.
Weitere Anforderungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine konkrete Veröffentlichung geltenden gesetzlichen Transparenz-, Informations-, Wettbewerbs- und Werbevorschriften sowie der Vorgaben der jeweils genutzten Immobilienportale, sozialen Netzwerke und sonstigen Vertriebskanäle verantwortlich.
Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung einer konkreten Veröffentlichung des Kunden und gibt keine Zusicherung ab, dass ein Output ohne weitere Anpassungen oder Hinweise den Anforderungen einer bestimmten Rechtsordnung, Behörde, Plattform oder Branchenvorgabe genügt.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Pflichten aus diesem Abschnitt, gilt Abschnitt 18 (Freistellung) entsprechend.
12 Preise, Steuern, Stripe-Zahlung, Abrechnung
12.1 Preise
Preise ergeben sich aus dem gewählten Plan im Checkout oder im Angebot.
Die Abrechnung erfolgt regelmäßig im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums.
12.2 Steuern und Umsatzsteuer
Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer innerhalb der Europäischen Union kann insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.
Gibt der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen EU-Mitgliedstaats an, erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Andernfalls berechnet der Anbieter die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
Gibt der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachträglich an, wirkt dies ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Eine rückwirkende Korrektur bereits erstellter Rechnungen erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die zutreffende steuerliche Behandlung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und aktuell mitzuteilen. Hierzu gehört insbesondere eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Der Anbieter ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft und die vom Kunden gemachten steuerlichen Angaben in angemessenem Umfang zu überprüfen. Soweit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Anbieter geeignete andere Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen.
Stellt sich heraus, dass Angaben des Kunden unrichtig oder unvollständig waren und hierdurch Umsatzsteuer oder andere steuerliche Beträge nachträglich geschuldet werden, ist der Anbieter berechtigt, diese im gesetzlich zulässigen Umfang nachzuberechnen.
Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union richtet sich die steuerliche Behandlung ebenfalls nach den jeweils anwendbaren Vorschriften. Etwaige im Sitzstaat des Kunden vom Kunden selbst geschuldete Steuern, Abgaben oder Quellensteuern trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Zahlungsabwicklung
Zahlung und Rechnungsbereitstellung erfolgen über Stripe. Der Kunde stimmt der elektronischen Bereitstellung von Rechnungen und Belegen zu. Stripe kann dabei je nach Rolle als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter handeln.
Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor und sorgt für ausreichende Deckung.
13 Fehlgeschlagene Zahlung, Pausierung, freundliches Mahnverfahren, Beendigung nach 30 Tagen
Wenn die automatische Abbuchung nicht erfolgreich ist, informiert der Anbieter den Kunden in Textform, zum Beispiel per E-Mail, und bittet um Aktualisierung des Zahlungsmittels oder Ausgleich.
Solange die Zahlung offen ist, kann der Anbieter den Zugang zur Plattform und zu den entgeltpflichtigen Leistungen vorübergehend pausieren. Das ist eine übliche, faire Maßnahme, damit kostenpflichtige Leistungen nur bei aktiver Zahlung genutzt werden.
Wenn die offene Zahlung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der ersten Mitteilung vollständig ausgeglichen wird, kann der Anbieter den Vertrag beenden und den Zugang dauerhaft sperren.
Der Anbieter wird diese Kommunikation sachlich, freundlich und transparent gestalten. Ziel ist stets, eine einfache Klärung zu ermöglichen.
14 Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung
Der Vertrag läuft jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wird.
Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
Kündigungen sind in Textform zulässig, insbesondere per E-Mail.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15 Nach Vertragsende, Umstellung auf Free-Umfang, begrenzter Zugriff
Mit Vertragsende endet der Anspruch auf die entgeltpflichtigen Funktionen, Credits-Kontingente und erweiterten Leistungsumfänge des Plans.
Der Anbieter ist berechtigt, das Konto auf den jeweils aktuell angebotenen Free-Umfang umzustellen.
Im Free-Umfang ist der Zugriff auf Inhalte nur in dem Umfang möglich, den der Free-Umfang zu diesem Zeitpunkt technisch vorsieht. Premium-Funktionen oder höhere Kapazitäten stehen dann nicht zur Verfügung.
Diese Umstellung ist eine übliche und verhältnismäßige Vorgehensweise, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass kostenpflichtige Funktionen nur bei aktiver Zahlung genutzt werden.
Soweit im Free-Umfang Download- oder Exportfunktionen bestehen, kann der Kunde seine Inhalte darüber abrufen.
Der Anbieter kann Inhalte nach angemessenen Fristen löschen, sofern kein aktiver Vertrag besteht und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16 Verfügbarkeit, Wartung, Support
Der Anbieter bemüht sich um eine stabile Verfügbarkeit und führt Wartungen, soweit möglich, planbar durch.
Supportkanäle und Reaktionszeiten können planabhängig sein und werden im Kundenbereich oder im Angebot beschrieben.
Der Anbieter kann zur Sicherung der Plattform Rate Limits und Sicherheitsmaßnahmen einsetzen.
17 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens bezahlten Entgelte, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende Haftungsregeln, insbesondere Produkthaftung, bleiben unberührt.
18 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch Input, durch unzulässige Nutzung der Plattform, durch eine Verletzung der Kennzeichnungspflichten nach Abschnitt 11.2 oder durch Veröffentlichungen des Kunden beruhen, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
19 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
20 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung.
Die Plattform ist auf objektbezogene Immobilieninhalte ohne Personenbezug ausgerichtet. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln in Abschnitt 8.
Hinweis: Wenn ein Kunde im Einzelfall eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung benötigt, kann der Anbieter eine solche Vereinbarung auf Anfrage bereitstellen.
21 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB anpassen, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, zum Beispiel bei Gesetzesänderungen oder Funktionsänderungen.
Der Anbieter informiert den Kunden in Textform.
Wenn eine Änderung wesentlich ist und den Kunden unangemessen benachteiligt, kann der Kunde den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen.
22 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
Gerichtsstand ist Berlin, soweit zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.